Leitbild und Struktur
Organisation
Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg e.V. wurde im März 1992 gegründet. Er ist hervorgegangen aus dem Frauenpolitischen Runden Tisch, der sich ein Jahr zuvor in Potsdam gebildet hatte und steht damit im engen Zusammenhang mit der Bildung des Bundeslandes Brandenburg.
Der Frauenpolitische Rat ist der Zusammenschluss von mehr als zwanzig Frauenverbänden, -vereinen und -initiativen sowie Frauengruppen der Gewerkschaften, Kirchen und Parteien und vertritt ca. 150.000 organisierte Frauen im Land Brandenburg.
Zweck des Zusammenschlusses ist es, die im Grundgesetz Artikel 3 und der Landesverfassung Artikel 12 verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf allen Ebenen der Gesellschaft zu fordern und zu fördern.
Ziel
Der Frauenpolitische Rat hat zum Hauptziel die Interessen der Mitgliedsorganisationen gegenüber Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und anderen Organisationen zu vertreten. Teilziele des Frauenpolitischen Rates sind:
- auf Landes- und Bundesebene auf eine Politik und Gesetzgebung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frauen und Männern hinzuwirken
- für das Prinzip des Gender Mainstreamings in Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Kirche und anderen gesellschaftlichen Bereichen einzutreten
- den Informationsaustausch und die kontinuierliche Kommunikation innerhalb des Verbandes zu unterstützen
- in der Zusammenarbeit mit den Medien frauenspezifische Themen in die Öffentlichkeit zu bringen.
Interessenvertretung
Der Frauenpolitische Rat tritt schwerpunktmäßig ein
- für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen aller Altersgruppen, jeden Lebensentwurfs und jeder Lebensform
- für Chancengleichheit von Mädchen und jungen Frauen in Schule und Ausbildung
- für neue Modelle der Umverteilung von bezahlter und nicht bezahlter Arbeit
- für ein gewaltfreies Leben von Frauen und Kindern
- für gleiche Chancen und gleichen Einfluss von Frauen im öffentlichen Leben.
Arbeitsweise
Der Frauenpolitische Rat entwickelt und kommuniziert Vorschläge und Forderungen für eine zukunftsfähige Politik der Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen auf der Grundlage der Interessen der Mitgliedsorganisationen. Dazu organisiert er Mitgliederversammlungen, Tagungen und Workshops und bringt sich in für die Zielsetzung bedeutsame Gremien ein. Die Zusammenarbeit und Vernetzung wird durch regelmäßige Informationsbündelung und -vermittlung gefördert.
Zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für tagespolitische Themen werden in Kooperation mit frauenpolitischen Akteurinnen auf kommunaler und Landesebene landesweite Aktionen organisiert.
Der Frauenpolitische Rat veranstaltet Fortbildungen für Mitgliedsorganisationen und unterstützt damit die Implementierung von Qualitätsmanagement.
Auswirkung und Kooperation
Der Frauenpolitischer Rat ist die frauenpolitische Interessenvertretung gegenüber Parteien, Gremien, der Landes- und Bundesregierung und der Verwaltung wenn es um Gleichstellungs- und Frauenfragen und um Gender Mainstreaming geht.
In Zusammenarbeit mit den frauenpolitischen Akteurinnen auf kommunaler und Landesebene werden Aktionen und Veranstaltungen durchgeführt.
Auf Bundesebene arbeiten die Sprecherinnen und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen eng mit den Landesfrauenräten der anderen Bundesländer und dem Deutschen Frauenrat zusammen.
Als Multiplikatorinnen für Gleichstellungs-, Frauen- und Gender-Fragen in unserer Gesellschaft sind die Sprecherinnen und die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen Gesprächspartnerinnen für Medien, Politik und LobbyistInnen.
Es werden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für alle Interessierten, Hilfe- und Ratsuchenden in gleichstellungs-, frauenpolitischen und Gender-Fragen vermittelt.
Grundsätze
Der Frauenpolitische Rat ist überparteilich und überkonfessionell. Die unterschiedlichen Zielsetzungen der Mitgliedsverbände werden respektiert. Es wird der Einfluss von Frauen in der politischen Arbeit unterstützt.
Zur Bündelung der frauenpolitischen Interessen der Mitgliedsorganisationen werden Anträge zur Diskussion und Beschlussfassung aus den Mitgliedsverbänden und vom Sprecherinnenrat an die Mitgliederversammlung gerichtet. Damit die Beschlüsse der Mitgliederversammlung breiten Konsens finden, befinden darüber mehr als die Hälfte der Mitgliedsorganisationen.
Der Frauenpolitische Rat versteht sich als aktiver Zusammenschluss und verpflichtet die Mitgliedsorganisationen
- durch inhaltliche Zuarbeiten und Bildung von Arbeitsgruppen mit Mitgliedsorganisationen die Fach- und Entscheidungskompetenz des Frauenpolitischen Rates zu bereichern
- zur regelmäßigen Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen des Frauenpolitischen Rates
- zur Vernetzung der Mitgliedsorganisationen untereinander.

